Rathaus & Politik

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Wahlen

Online-Wahlschein

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben.
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Wahlhelfer

Wahlhelfer sind Bürgerinnen und Bürger, die wahlberechtigt sind und am Tag der Wahl in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherinnen oder Wahlvorsteher sowie Beisitzerinnen oder Beisitzer fungieren.
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