Hier haben Sie die Möglichkeit, als Verpächterin oder Verpächter oder als Pächterin oder Pächter den Jagdpachtvertrag der unteren Jagdbehörde anzuzeigen.
Für Wildschäden an Grundstücken durch Schalenwild (Rehe, Wildschweine) und Wildkaninchen gibt es eine gesetzliche Ersatzpflicht durch die Jagdgenossenschaft bzw. den Jagdpächter.