Beurkundung von Geburten und Sterbefällen
Das Standesamt Schlüchtern stellt Personenstandsurkunden nur in den Fällen aus, bei denen das Ereignis in Schlüchtern stattgefunden hat.
Wenn Sie also nicht in Schlüchtern geboren wurden, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Ihres Geburtsortes bzw. Geburtslandes. Genauso verhält es sich mit Heirats- oder Sterbeurkunden.