Vater- und Mutterschaft und Familiennamensführung
Nach deutschem Recht gilt die Frau, die das Kind geboren hat, automatisch als Mutter des Kindes, und eine Anerkennung der Mutterschaft ist in der Regel nicht erforderlich. Die Anerkennung der Vaterschaft zu einem Kind ist ein wichtiger rechtlicher Schritt, der unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen kann. Diese Anerkennung sowie die Zustimmungserklärung der Mutter können in jedem Standesamt, bei Jugendämtern oder vor Notaren öffentlich beurkundet werden.