Für Wildschäden an Grundstücken durch Schalenwild (Rehe, Wildschweine) und Wildkaninchen gibt es eine gesetzliche Ersatzpflicht durch die Jagdgenossenschaft bzw. den Jagdpächter.
Der Schaden ist innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme bei der Gemeinde, auf deren Gemarkung das beschädigte Grundstück liegt, anzumelden.