Rathaus & Politik

Dienstleistung

Wildschadensanmeldung

Für Wildschäden an Grundstücken durch Schalenwild (Rehe, Wildschweine) und Wildkaninchen gibt es eine gesetzliche Ersatzpflicht durch die Jagdgenossenschaft bzw. den Jagdpächter.
Der Schaden ist innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme bei der Gemeinde, auf deren Gemarkung das beschädigte Grundstück liegt, anzumelden.


Ansprechpartner

Rau, Thomas
+49 6661 85-210
Föller, Moritz
+49 6661 85-217