Wenn Sie mehrere Wohnungen im Inland haben und sich der Status Ihrer Wohnung geändert hat (Hauptwohnung wird jetzt als Nebenwohnung genutzt oder Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung genutzt, ohne dass ein Beziehen oder ein Auszug in eine neue oder aus einer früheren Wohnung stattgefunden hat), dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.
Diese Dienstleistung bieten wir im Moment nur in Präsenz an. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Über unseren Online-Service können sie ihre Daten zum Statuswechsel bereits elektronisch übermitteln.
Erforderliche Unterlagen:
Der Statuswechsel der Wohnung kann gleichzeitig für die gesamte Familie erfolgen. Dies betrifft sowohl Ehepartner/Ehepartnerinnen, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen sowie minderjährige Kinder oder die Kinder Ihres mitziehenden Partners/Ihrer mitziehenden Partnerin. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen in den gleichen Wohnungen gemeldet sind, die vom Statuswechsel betroffen sind.
Bitte beachten Sie, dass die Online-Eingabe die Bearbeitung des Wohnung-Statuswechsels im Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro erleichtert und Ihnen somit Wartezeit erspart. Gemäß der aktuellen Rechtslage müssen Sie jedoch die eingegebenen Daten persönlich mit ihrer Unterschrift in der Meldebehörde bestätigen und daher die Behörde erneut aufsuchen. Bitte bringen Sie die Personalausweise aller beteiligten Familienmitglieder mit.
Hauptwohnung ist definiert als:
Gleichzeitig sind Sie verpflichtet, der Meldebehörde mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen (Nebenwohnungen) Sie neben Ihrer Hauptwohnung im Inland haben.
Eine Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Somit können Sie eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.
Zuständigkeit:
Zuständig ist die Meldebehörde für die neue Hauptwohnung.
Voraussetzungen:
Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.
Ihre bisherige Hauptwohnung wird von Ihnen als Nebenwohnung genutzt oder Ihre bisherige Nebenwohnung als Hauptwohnung.
Verfahrensablauf:
Das persönliche Erscheinen bei der zuständigen Meldebehörde ist Pflicht.
Gebühren:
Es fallen keine Gebühren an.
Fristen:
Sie sind verpflichtet, den Statuswechsel Ihrer Wohnung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.
Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem ein Wechsel der bisherigen Wohnung stattgefunden hat.
Erforderliche Unterlagen:
Rechtsgrundlagen: