Wenn Sie mit Ihren Kindern ins Ausland reisen möchten, müssen Sie für das Kind ein Reisedokument beantragen, wie beispielsweise einen Reisepass oder einen Personalausweis. Der Kinderreisepass wurde zum 1.1.2024 abgeschafft und durch den regulären Reisepass auch für Kinder ersetzt.
Diese Dienstleistung bieten wir im Moment nur in Präsenz an. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Über unseren Online-Service können sie Daten zur Antragsvorbereitung an die zuständige Pass- und Personalausweisbehörde bereits elektronisch übermitteln.
Gebühren:
Die Gebühren für einen Reisepass sind für die Beantragung 37,50€
Die Gebühren für einen Personalausweis (gültig für 6 Jahre) liegen bei 22,80 Euro.
Die Gebühren für einen vorläufiger Personalausweis (gültig für maximal 3 Monate) liegen bei 10 Euro.
Erforderliche Unterlagen:
Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Der Kinderreisepass ist ein spezielles Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren und wird von den meisten Ländern weltweit anerkannt. Kinderreisepässe können innerhalb ihres Gültigkeitszeitraums verlängert werden, jedoch nur bis zum 12. Geburtstag des Kindes. Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder, je nach Reiseziel, entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass.
Bitte beachten Sie, dass Sie Gemäß der aktuellen Rechtslage die eingegebenen Daten jedoch noch einmal persönlich mit einer Unterschrift bestätigen müssen. Bringen Sie dazu bitte ihren Personalausweis mit.
Folgende Arten von Dokumenten sind möglich:
1. Kinderreisepass bis zum 12. Lebensjahr (gültig für 1 Jahr, Verlängerung bis zum 12. Lebensjahr um maximal 1 Jahr möglich)
Kosten: 13,00 Euro (Erstausstellung) / 6,00 Euro (Verlängerung)
2. Deutscher Reisepass - ePass (gültig für 6 Jahre)
Kosten: 37,50 Euro
3. Vorläufiger Reisepass (gültig für maximal 1 Jahr)
Kosten: 26,00 Euro
4. Personalausweis (gültig für 6 Jahre)
Kosten: 22,80 Euro
5. Vorläufiger Personalausweis (gültig für maximal 3 Monate)
Kosten: 10,00 Euro
Die Informationen zu den Dokumenten gelten für Kinder im Alter von 0 bis 18 Jahren. Die Wahl des Reisedokuments sollte je nach Reiseziel getroffen werden.
Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung eines Reisepasses beträgt in der Regel 6 Wochen, bis er abgeholt werden kann. Wenn Sie das Dokument früher benötigen, besprechen Sie dies bitte mit Ihrem Sachbearbeiter.
Vorläufige Dokumente können sofort bei der Pass- und Personalausweisbehörde ausgestellt werden, sind jedoch nicht für alle Reiseziele gültig.
Zuständigkeit:
Zuständige Stelle für die Ausstellung des Kinderreisepasses ist die Passbehörde (Bürgermeisterin oder Bürgermeister beziehungsweise Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister) Ihres Wohnortes.
Voraussetzungen Kinderreisepass:
Gebühren:
Die Gebühren für einen Kinderreisepass sind für die Beantragung 13€ und für die Verlängerung 6 Euro.
Die Gebühren für einen Personalausweis (gültig für 6 Jahre) liegen bei 22,80 Euro.
Die Gebühren für einen vorläufiger Personalausweis (gültig für maximal 3 Monate) liegen bei 10 Euro.
Erforderliche Unterlagen:
Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Rechtsgrundlagen: