Rathaus & Politik

Dienstleistung

Meldebescheinigung

Das Einwohnermeldeamt der Stadt Schlüchtern stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung aus, wenn Sie mit Ihrer Hauptwohnung in Schlüchtern gemeldet sind.

Diese Dienstleistung bieten wir in Präsenz und Online an. Bitte vereinbaren Sie einen Termin für einen Präsenztermin. Über unseren Online-Service können sie eine einfache Meldebescheinigung oder eine erweiterte Medlebescheinigung beantragen.

Gebühren:
Die Gebühren betragen 10 Euro.

Erforderliche Unterlagen:

  • Ein gültiges Ausweisdokument

Informationen

Die einfache Meldebescheinigung beinhaltet gemäß § 18 des Bundesmeldegesetzes folgende Daten:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Geburtsdatum
  • Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

Für die Beantragung der einfachen Meldebescheinigung wird während des Online-Verfahrens eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro erhoben.

Die zuständige Meldebehörde versendet die einfache Meldebescheinigung per Post an die betreffende Person. 

Die erweiterte Meldebescheinigung beinhaltet gemäß § 18 des Bundesmeldegesetzes folgende Daten:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Geburtsdatum
  • Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

Zusätzlich auf Antrag wählbar:

  • Frühere Namen
  • Ordensname, Künstlername
  • Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
  • Geschlecht
  • Derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
  • Familienstand
  • Frühere Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
  • Einzugsdatum, Auszugsdatum
  • Ehegatten oder Lebenspartner
  • Minderjährige Kinder
  • Gesetzlicher Vertreter
  • Personaldokumente
  • Lebensnachweis

Für die Beantragung der erweiterte Meldebescheinigung wird während des Online-Verfahrens eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro erhoben.

Die zuständige Meldebehörde versendet die erweiterte Meldebescheinigung per Post an die betreffende Person. 

Zuständigkeit:
An die Meldebehörde (früher allgemein bekannt als Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadt.

Voraussetzungen:
Meldebescheinigungen sind bei der Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Gebühren:
Die Gebühren betragen 10 Euro.

Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.

Erforderliche Unterlagen:

  • Ein gültiges Ausweisdokument

Rechtsgrundlagen:
Anlage 1 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport

Ansprechpartner

Hönig, Franziska
+49 6661 85-356
Bös, Kathrin
+49 6661 85-224
Seibert, Rebecca
+49 6661 85-354
Arndt, Christina
+49 06661 85-355