Das Einwohnermeldeamt der Stadt Schlüchtern stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung aus, wenn Sie mit Ihrer Hauptwohnung in Schlüchtern gemeldet sind.
Diese Dienstleistung bieten wir in Präsenz und Online an. Bitte vereinbaren Sie einen Termin für einen Präsenztermin. Über unseren Online-Service können sie eine einfache Meldebescheinigung oder eine erweiterte Medlebescheinigung beantragen.
Gebühren:
Die Gebühren betragen 10 Euro.
Erforderliche Unterlagen:
Die einfache Meldebescheinigung beinhaltet gemäß § 18 des Bundesmeldegesetzes folgende Daten:
Für die Beantragung der einfachen Meldebescheinigung wird während des Online-Verfahrens eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro erhoben.
Die zuständige Meldebehörde versendet die einfache Meldebescheinigung per Post an die betreffende Person.
Die erweiterte Meldebescheinigung beinhaltet gemäß § 18 des Bundesmeldegesetzes folgende Daten:
Zusätzlich auf Antrag wählbar:
Für die Beantragung der erweiterte Meldebescheinigung wird während des Online-Verfahrens eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro erhoben.
Die zuständige Meldebehörde versendet die erweiterte Meldebescheinigung per Post an die betreffende Person.
Zuständigkeit:
An die Meldebehörde (früher allgemein bekannt als Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadt.
Voraussetzungen:
Meldebescheinigungen sind bei der Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Gebühren:
Die Gebühren betragen 10 Euro.
Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.
Erforderliche Unterlagen:
Rechtsgrundlagen:
Anlage 1 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport