Rathaus & Politik

Dienstleistung

Jagdpachtvertraganzeige

Der Jagdpachtvertrag wird zwischen der Inhaberin oder dem Inhaber des Jagdrechts und der Jagdpächterin oder dem Jagdpächter geschlossen.

Dieser Vertrag wird von der unteren Jagdbehörde geprüft. Die zuständige Stelle hat die Möglichkeit, diesen innerhalb einer Frist zu beanstanden.


Ansprechpartner

Rau, Thomas
+49 6661 85-210
Föller, Moritz
+49 6661 85-217