Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Vorstrafen benötigen, können Sie das einfache Führungszeugnis, das erweiterte Führungszeugnis oder das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen. Das Führungszeugnis ist eine offizielle Urkunde, die Auskunft darüber gibt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht.
Diese Dienstleistung bieten wir in Präsenz an. Bitte vereinbaren Sie einen Termin für einen Präsenztermin.
Über den Online-Service des Bundesamtes für Justiz (BFJ) können sie Ihre Führungszeugnisse auch online beantragen.
Gebühren:
Für das einfache und das erweiterte Führungszeugnis fällt eine Gebühr von je 13 Euro an.
Erforderliche Unterlagen:
Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke benötigen, beispielsweise zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis.
Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Sie, wenn Sie in Bereichen arbeiten möchten, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen betreffen, wie z.B. in Schulen, Sportvereinen oder bei der Betreuung pflegebedürftiger Personen oder Menschen mit Behinderungen.
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde dient ausschließlich dazu, es einer Behörde vorzulegen, zum Beispiel im Rahmen der Beantragung einer Fahrerlaubnis. Das Führungszeugnis wird dann direkt an die Behörde geschickt, die es von Ihnen verlangt hat, und enthält neben strafrechtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, wie z.B. den Widerruf einer Berufszulassung. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es vorab an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht geschickt wird, damit Sie es dort einsehen können.
Voraussetzungen:
Gebühren:
Für das einfache und das erweiterte Führungszeugnis fällt eine Gebühr von je 13 Euro an.
Erforderliche Unterlagen:
Rechtsgrundlagen: