Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten möchten.
Diese Dienstleistung bieten wir im Moment nur in Präsenz an. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Gebühren:
Eine Gebühr von 25,30€ (Direktversand des neuen Dokuments nach Hause für zusätzlich 5,10€ möglich) fällt an.
Ab 01.01.2025 beträgt die Gebühr 26,50 € und der Direktversand des neuen Dokuments nach Hause 6,23 €.
Erforderliche Unterlagen:
Kartenführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind für einen Zeitraum von 15 Jahren gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Führerschein beantragt werden.
Für Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden und für die Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten, besteht die Pflicht, sie gegen ein aktuelles Führerscheinmodell umzutauschen. Die folgenden Informationen geben Auskunft darüber, bis zu welchem Zeitpunkt der Umtausch erfolgen muss:
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers - Frist für den Umtausch des Führerscheins
Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden*:
Ausstellungsjahr - Frist für den Umtausch des Führerscheins
(*Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren wurden, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins)
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Befristung nur das Führerscheindokument betrifft und nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Der Dokumententausch erfordert keine erneute ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen.
Die im Führerschein eingetragenen Fahrerlaubnisklassen bleiben auch nach dem Umtausch des Dokuments erhalten. Die Zuordnung der Fahrerlaubnisklassen beim Führerscheinumtausch erfolgt gemäß Anlage 3 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
Zuständigkeit:
Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.
Gebühren:
Eine Gebühr von 25,30€ (Direktversand des neuen Dokuments nach Hause für zusätzlich 5,10€ möglich) fäll an.
Fristen:
Ausstellung Führerschein 1999 bis 2001 Umtausch bis 19. Januar 2026
Erforderliche Unterlagen:
Erforderliche Unterlagen:
Rechtsgrundlagen:
§§ 24a, 25 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Anlagen 3 und 8e der FeV