Rathaus & Politik

Dienstleistung

Einbürgerung

Wer mindestens seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und die weiteren unten beschriebenen Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf Einbürgerung.


Informationen

  • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt
  • Ihre Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse ist gewährleistet
  • Sie leben mindestens acht Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet.
  • Sie sind freizügigkeitsberechtigt, im Besitz einer anrechnungsfähigen Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis.
  • Sie sind bereit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben.
  • Sie sind nicht vorbestraft.
  • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
  • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.
  • Sie verfügen über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest).
  • Sie bestreiten den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen aus eigenen Mitteln oder haben die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen nicht zu vertreten.

Folgende Unterlagen sind zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Einbürgerungsantrag einzureichen:

  • Pass
  • 1 Passbild
  • Aufenthaltstitel ggf. Freizügigkeitsbescheinigung
  • Geburtsurkunde ggf. mit Übersetzung
  • Heiratsurkunde ggf. mit Übersetzung
  • letzten 3 Einkommensnachweise
  • Arbeitsvertrag oder Ausbildungsvertrag oder einen Nachweis über SGB-Leistungen
  • Nachweis Deutschkenntnisse (z. Bsp. B1-Zertifikat, Schulabschlusszeugnis, die letzten vier Versetzungszeugnisse)
  • Nachweis Integration (z. Bsp. Nachweis bestandener Einbürgerungstest, Schulabschlusszeugnis)
  • Nachweise über Zeiten im Inland (nur EU-Bürger und Schweiz) (wenn nicht acht Jahre durchgehend in Deutschland wohnhaft)

Die Dokumente sind hier im Original vorzulegen und werden dem Einbürgerungsbewerber, der Einbürgerungsbewerberin, wieder ausgehändigt.

Bitte die Vordrucke mit einem schwarz schreibenden Stift ausfüllen.

Bitte noch nicht unterschreiben und noch kein Datum eintragen, dies geschieht dann bei Abgabe des Einbürgerungsantrages.

Wenn alle Vordrucke komplett ausgefüllt sind und alle Dokumente beigefügt sind, bitte vorab telefonisch einen Termin für die Abgabe des Antrages unter 06661-85122 oder der 85123 vereinbaren.

Ansprechpartner

Blum, Leonie
+49 6661 85-122
Grammel, Katja
+49 6661 85-123