Wer mindestens seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und die weiteren unten beschriebenen Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf Einbürgerung.
Folgende Unterlagen sind zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Einbürgerungsantrag einzureichen:
Die Dokumente sind hier im Original vorzulegen und werden dem Einbürgerungsbewerber, der Einbürgerungsbewerberin, wieder ausgehändigt.
Bitte die Vordrucke mit einem schwarz schreibenden Stift ausfüllen.
Bitte noch nicht unterschreiben und noch kein Datum eintragen, dies geschieht dann bei Abgabe des Einbürgerungsantrages.
Wenn alle Vordrucke komplett ausgefüllt sind und alle Dokumente beigefügt sind, bitte vorab telefonisch einen Termin für die Abgabe des Antrages unter 06661-85122 oder der 85123 vereinbaren.