Rathaus & Politik

Dienstleistung

Beurkundung von Geburten und Sterbefällen

Das Standesamt Schlüchtern stellt Personenstandsurkunden nur in den Fällen aus, bei denen das Ereignis in Schlüchtern stattgefunden hat.

Wenn Sie also nicht in Schlüchtern geboren wurden, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Ihres Geburtsortes bzw. Geburtslandes. Genauso verhält es sich mit Heirats- oder Sterbeurkunden. Bitte wenden Sie sich auch hier an das Standesamt des Heirats- oder Sterbeortes.

 


Informationen

  1. der Betroffene selbst
  2. sein Ehegatte oder Lebenspartner (nicht bei geschiedener Ehe oder aufgelöste Lebenspartnerschaft)
  3. Kinder, Enkel, Urenkel usw. der betroffenen Person
  4. Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw. der betroffenen Person
  5. Geschwister (nur für Geburts- und Sterbeurkunde, sonst nach Nr. 7)
  6. derjenige, der ein berechtigtes Interesse an der Urkunde belegen kann (bitte entsprechende Nachweise vorlegen)
  7. derjenige, der eine schriftliche Vollmacht der Personen unter 1.-6. vorlegt

Ausstellung einer Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunde (auch mehrsprachige Urkunden, Registerausdruck)
12,00 Euro

beglaubigter Registerausdruck (beglaubigte Abschriften)
12,00 Euro

Jede weitere Urkunde aus demselben Register
6,00 Euro

Online unter


Schriftlich per Brief:

Standesamt Schlüchtern

-Urkundenbestellung-
Krämerstraße 2
36381 Schlüchtern

Bitte fügen Sie Ihrem Schreiben folgendes bei:

  • Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
    oder 
  • Ihres Reisepasses (Seite mit Angaben zu Vor- und Familiennamen) bei.

Bitte machen Sie in Ihrem Schreiben auch exakte Angaben über

  • Ihre E-Mailadresse
  • Ihre Telefonnummer
  • Zustellungsadresse

 Sie erhalten zunächst eine Zahlungsaufforderung. Nach Begleichung der Rechnung werden Ihnen die gewünschten Urkunden zugestellt.

Persönlich:
Persönliche Vorsprachen sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Ansprechpartner

Leonie Blum
+49 6661 85-122
Katja Grammel
+49 6661 85-123