Rathaus & Politik

Dienstleistung

Beglaubigungen von Dokumenten

Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.

Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.

Diese Dienstleistung bieten wir im Moment nur in Präsenz an. Bitte vereinbaren Sie einen Termin

Gebühren:
Die Gebühren sind variabel.

Erforderliche Unterlagen:

  • Benötigt werden die originalen Dokumente
  • Bei ausländischen Dokumenten wird zusätzlich die deutsche Übersetzung benötigt

Ansprechpartner

Hönig, Franziska
+49 6661 85-356
Bös, Kathrin
+49 6661 85-224
Seibert, Rebecca
+49 6661 85-354
Arndt, Christina
+49 06661 85-355