Rathaus & Politik

Dienstleistung

Beantragung vorläufiger Personalausweis

Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben oder er abgelaufen ist und Sie für einen spezifischen Anlass dringend einen neuen benötigen, haben Sie die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen.

Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Diese Dienstleistung bieten wir im Moment nur in Präsenz an. Bitte vereinbaren Sie einen Termin

Gebühren:
Es fällt eine Gebühr von 10 Euro an.

Erforderliche Unterlagen:

  • Alter Personalausweis
  • Ein biometrisches Passbild
  • ggfs. Geburts-/Eheurkunde
  • die Zustimmungserklärung der Eltern (unter 16 Jahren)

Informationen

Zuständigkeit:
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

Gebühren:
Es fällt eine Gebühr von 10 Euro an.

Erforderliche Unterlagen:

  • Alter Personalausweis
  • Ein biometrisches Passbild
  • ggfs. Geburts-/Eheurkunde
  • die Zustimmungserklärung der Eltern (unter 16 Jahren)

Bearbeitungsdauer:
Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.

Rechtsgrundlagen:

Ansprechpartner

Hönig, Franziska
+49 6661 85-356
Bös, Kathrin
+49 6661 85-224
Seibert, Rebecca
+49 6661 85-354
Arndt, Christina
+49 06661 85-355