Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben oder er abgelaufen ist und Sie für einen spezifischen Anlass dringend einen neuen benötigen, haben Sie die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen.
Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Diese Dienstleistung bieten wir im Moment nur in Präsenz an. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Gebühren:
Es fällt eine Gebühr von 10 Euro an.
Erforderliche Unterlagen:
Zuständigkeit:
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Gebühren:
Es fällt eine Gebühr von 10 Euro an.
Erforderliche Unterlagen:
Bearbeitungsdauer:
Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.
Rechtsgrundlagen: