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Dienstleistung

Beantragung Reisepass

Wenn Sie außerhalb der Europäischen Union (EU) reisen möchten, ist in den meisten Fällen ein Reisepass erforderlich. Diesen müssen Sie beantragen.

Diese Dienstleistung bieten wir im Moment nur in Präsenz an. Bitte vereinbaren Sie einen Termin

Gebühren:
Eine Gebühr von 37,50€ fällt bis 24 Jahren an.
Eine Gebühr von 70€ ab fällt 24 Jahren an.

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Ein aktuelles biometrisches Passbild
  • ggfs. Geburts-/Eheurkunde
  • Zustimmungserklärung der Eltern (unter 18 Jahren)

Informationen

Für die Einreise in viele Länder außerhalb der EU ist ein Reisepass erforderlich. Den Reisepass müssen Sie persönlich bei der zuständigen Passbehörde Ihrer Gemeinde beantragen, wenn Sie außerhalb der EU reisen möchten. Die Zuständigkeit liegt bei der Passbehörde Ihrer Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben oder in deren Bezirk sich Ihre Wohnung befindet, falls Sie mehrere Wohnungen besitzen.

Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Wenn Sie mit Ihrem Kind ins EU-Ausland reisen möchten, sollten Sie einen regulären biometrischen Reisepass beantragen, da der Kinderreisepass oder Personalausweis in einigen Reiseländern wie den USA nicht akzeptiert wird.

Bitte beachten Sie, dass Sie gemäß der aktuellen Rechtslage die eingegebenen Daten jedoch noch einmal persönlich mit einer Unterschrift bestätigen müssen. Bringen Sie dazu bitte ihren Personalausweis mit.

Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das für Sie örtlich zuständige Bürgeramt (Passbehörde der Gemeinde).

Voraussetzungen:

  • Sie sind deutscher Staatsbürger bzw. deutsche Staatsbürgerin.
  • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Gebühren:
Eine Gebühr von 37,50€ fällt bis 24 Jahren an.
Eine Gebühr von 60€ ab fällt 24 Jahren an.

Fristen:
Geltungsdauer:

  • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
  • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
  • vorläufiger Reisepass: maximal 1 Jahr

Die Gültigkeit des Reisepasses kann nicht verlängert werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Ein aktuelles biometrisches Passbild
  • ggfs. Geburts-/Eheurkunde
  • Zustimmungserklärung der Eltern (unter 18 Jahren)

Hinweise:
Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Identitätsprüfung muss dann bei der Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der vorläufige Reisepass nicht ausgehändigt.

Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).

In einigen Ländern, zum Beispiel in den USA, wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt.

Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

Rechtsgrundlagen:

Ansprechpartner

Hönig, Franziska
+49 6661 85-356
Bös, Kathrin
+49 6661 85-224
Seibert, Rebecca
+49 6661 85-354
Arndt, Christina
+49 06661 85-355