Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, haben Sie die Möglichkeit, einen Personalausweis zu beantragen.
Diese Dienstleistung bieten wir im Moment nur in Präsenz an. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Gebühren:
Eine Gebühr von 22,80€ fällt bis 24 Jahren an.
Eine Gebühr von 37€ fällt ab 24 Jahren an.
Erforderliche Unterlagen:
Unabhängig vom Alter kann jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit einen Personalausweis beantragen. Der Personalausweis wird ungültig, bevor die eingetragene Gültigkeitsdauer abläuft, wenn er die einwandfreie Feststellung der Identität des Ausweisinhabers nicht ermöglicht oder wenn Veränderungen vorgenommen wurden, abgesehen von den Angaben zur Adresse und Größe.
Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises hängt vom Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung ab:
Ein vorläufiger Personalausweis hat eine maximale Gültigkeitsdauer von 3 Monaten
Bitte beachten Sie, dass Sie gemäß der aktuellen Rechtslage die eingegebenen Daten jedoch noch einmal persönlich mit einer Unterschrift bestätigen müssen. Bringen Sie dazu bitte ihren alten Personalausweis mit.
Zuständigkeit:
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister beziehungsweise Bürgermeisterin oder Bürgermeister) beziehungsweise dem Bürgeramt Ihrer Wohnortgemeinde.
Voraussetzungen:
Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie
Gebühren:
Eine Gebühr von 22,80€ fällt bis 24 Jahren an.
Eine Gebühr von 37€ fällt ab 24 Jahren an.
Fristen:
Sobald Sie 16 Jahre alt sind, müssen Sie einen Personalausweis besitzen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also einen Reisepass, einen Kinderreisepass oder einen vorläufigen Reisepass.
Erforderliche Unterlagen:
Rechtsgrundlagen: