Rathaus & Politik

Dienstleistung

Ausstellung von Leichenpässen

Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.

Auch für die Überführung einer Leiche von Hessen in andere Bundesländer ist ein Leichenpass erforderlich, wenn deren Rechtsvorschriften für die Beförderung oder Bestattung der Leiche einen Leichenpass benötigen.


Ansprechpartner

Leonie Blum
+49 6661 85-122
Katja Grammel
+49 6661 85-123