Wenn Sie eine Wohnung in Schlüchtern beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Diese Dienstleistung bieten wir im Moment nur in Präsenz an. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Über unseren Online-Service können sie ihre Daten zur Anmeldung einer Nebenwohnung bereits elektronisch übermitteln.
Erforderliche Unterlagen:
Wenn Sie noch keine Wohnung haben, müssen Sie einen Zuzug anmelden. Wenn die bestehende Nebenwohnung in der Gemeinde Schlüchtern aufgegeben wird, müssen Sie einen Umzug erfassen.
Die Voranmeldung einer Nebenwohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Dies betrifft auch Ehepartner, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner, Lebenspartnerinnen sowie minderjährige Kinder oder die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung dafür ist, dass alle beteiligten Personen aus derselben Hauptwohnung umziehen und in dieselbe Wohnung einziehen.
Bitte beachten Sie, dass die Online-Eingabe die Bearbeitung der Nebenwohnungsanmeldung im Einwohnermeldeamt erleichtert und Ihnen dadurch Wartezeit erspart. Gemäß der aktuellen Rechtslage müssen Sie jedoch die eingegebenen Daten persönlich mit Ihrer Unterschrift in der Meldebehörde Schlüchtern bestätigen. Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder ein anderes gültiges Personaldokument mit.
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Angaben korrekt und vollständig sind, um eine schnellstmögliche Bearbeitung des Antrags zu gewährleisten.
Zuständigkeit:
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Voraussetzungen:
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Gebühren:
Es fallen keine Gebühren an.
Fristen:
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Erforderliche Unterlagen:
Hinweise (Besonderheiten):
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlagen: