Wenn Sie eine neue Wohnung in Schlüchtern beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Diese Dienstleistung bieten wir im Moment nur in Präsenz an. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Benötigte Unterlagen:
Sie müssen sich nicht bei der Gemeinde oder Stadt, in welcher Sie vorher gelebt haben, abmelden. Dieser Prozess funktioniert automatisch im Hintergrund. Wenn eine Ihrer Nebenwohnungen zur Hauptwohnung wird, müssen Sie diese Änderung der entsprechenden Gemeinde mitteilen.
Ein Statuswechsel der Wohnung kann gleichzeitig für die gesamte Familie durchgeführt werden. Dies betrifft auch Ehepartner, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner oder minderjährige Kinder sowie Kinder des mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen für dieselben Wohnungen gemeldet sind, die in den Statuswechsel einbezogen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Eingabe Ihrer Daten über das Internet die Bearbeitung des Statuswechsels Ihrer Wohnung im Einwohnermeldeamt erleichtert und Ihnen dadurch Wartezeit erspart. Gemäß der aktuellen Rechtslage müssen Sie die eingegebenen Daten jedoch noch einmal persönlich mit einer Unterschrift in der Meldebehörde bestätigen. Bringen Sie dazu bitte die Personalausweise aller beteiligten Familienmitglieder mit.
Zuständigkeit:
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder Stadt der alleinigen Wohnung oder in der sich die Nebenwohnung befindet.
Voraussetzungen:
Bezug einer alleinigen Wohnung oder Änderung des Wohnungsstatus.
Gebühren:
Es fallen keine Gebühren an.
Fristen:
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei Stadt oder Gemeinde anmelden bzw. die Änderung des Wohnungsstatus anzeigen.
Erforderliche Unterlagen:
Hinweise (Besonderheiten):
Bei Personen unter 16 Jahren müssen diejenigen, bei denen sie einziehen, darauf achten, dass sie angemeldet werden.
Rechtsgrundlagen: