Wenn Sie Ihre alleinige Wohnung in Schlüchtern verlassen und keine andere Wohnung im Inland beziehen möchten, müssen Sie sich abmelden. Dies ist in der Regel erforderlich, wenn Sie ins Ausland ziehen.
Diese Dienstleistung bieten wir im Moment nur in Präsenz an. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Erforderliche Unterlagen:
Eine Abmeldung der Wohnung kann gleichzeitig für die gesamte Familie beantragt werden. Dies betrifft sowohl Ehepartner, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner als auch minderjährige Kinder oder die Kinder des mitziehenden Partners. Voraussetzung dafür ist, dass alle beteiligten Personen in den gleichen Wohnungen gemeldet sind, die beim Statuswechsel berücksichtigt werden sollen.
Bitte beachten Sie, dass die Online-Eingabe den Prozess im Einwohnermeldeamt erleichtert und somit auch für Sie die Wartezeit reduziert. Gemäß der aktuellen Rechtslage müssen Sie die eingegebenen Daten jedoch noch einmal persönlich mit einer Unterschrift bei der Meldebehörde Schlüchtern bestätigen. Bitte bringen Sie dazu die Personalausweise aller beteiligten Familienmitglieder mit.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde Ihres noch bzw. bisherigen Wohnortes.
Voraussetzungen:
Wegzug ins Ausland
Erforderliche Unterlagen:
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Hinweise:
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlagen: