Rathaus & Politik

Dienstleistung

Abmeldung einer Nebenwohnung

Wenn Sie aus einer Nebenwohnung in Schlüchtern ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

Diese Dienstleistung bieten wir in Präsenz und Online an. Bitte vereinbaren Sie einen Termin für einen Präsenztermin.
Über unseren Online-Service können sie ihre Daten zur Abmeldung einer Nebenwohnung bereits elektronisch übermitteln und abmelden. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Drucken Sie deshalb das Meldeformular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es innerhalb von sieben Tagen an das Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro.

Erforderliche Unterlagen:

  • Alle gültigen Ausweispapiere

Informationen

Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann für die gesamte Familie gleichzeitig erfolgen. Dies betrifft sowohl Ehepartner, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner als auch minderjährige Kinder oder die Kinder des mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus derselben Wohnung ausziehen.

Bitte beachten Sie, dass die Nutzung des Online-Formulars die Bearbeitung der Abmeldung im Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro erleichtert und somit zu einer verkürzten Wartezeit führt. Gemäß der aktuellen Gesetzgebung müssen Sie jedoch die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Drucken Sie daher das Meldeformular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es innerhalb von sieben Tagen an das Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro.

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Angaben korrekt und vollständig sind, um eine schnelle Bearbeitung Ihres Antrags zu gewährleisten.

Zuständigkeit:
Die zuständige Meldebehörde ist diejenige der Gemeinde oder Stadt, in der sich die dann alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung befindet, sofern noch weitere Wohnungen vorhanden sind.

Mit Inkrafttreten des 2. BMGÄndG wird es auch möglich sein, die Abmeldung am Ort der Nebenwohnung vorzunehmen.

Voraussetzungen:
Auszug aus einer Nebenwohnung.

Gebühren:
Es fallen keine Gebühren an.

Fristen:
Sie müssen sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug aus der Nebenwohnung abmelden. Die Abmeldung kann bereits in der Woche vor dem Auszug aus der Wohnung erfolgen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Alle gültigen Ausweispapiere

Hinweise (Besonderheiten):
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass sie von den Personen abgemeldet werden müssen, bei denen sie ausgezogen sind.

Rechtsgrundlagen:

Ansprechpartner

Hönig, Franziska
+49 6661 85-356
Bös, Kathrin
+49 6661 85-224
Seibert, Rebecca
+49 6661 85-354
Arndt, Christina
+49 06661 85-355