Mit dem Vordruck geben Sie der Stadtkasse Schlüchtern, die Erlaubnis, fällige Beträge von Ihrem Konto abzubuchen. Vor allem bei wiederkehrenden Zahlungen wie Grundbesitzabgaben, Hunde-, Gewerbe- und Vergnügungssteuer, Kindergartenbeiträge und -verpflegungskosten erspart Ihnen die Erteilung einer Einzugsermächtigung die regelmäßige Überwachung Ihrer Zahlungen. Außerdem werden alle Änderungen in der Höhe der Teilbeträge automatisch berücksichtigt.
Sie können den Vordruck zur Lastschrifteinzugsermächtigung herunterladen und ausdrucken. Den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck senden Sie bitte an die angegebene Adresse zurück.
Stadtkasse Schlüchtern
Rathaus - Zimmer 4
Krämerstr. 2
36381Schlüchtern
Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr