Information der Stadtverwaltung Schlüchtern zu den Sperrmüll-Abfuhren März 2025
Entsorgt werden je Abfuhrtermin und Haushalt höchstens 2 cbm. Einzelne Gegenstände dürfen nicht mehr als 50 kg wiegen mit einer Länge von maximal 2 m. Die Höhe darf 1 m, die Tiefe 0,75 m nicht überschreiten. Es werden keine gefüllten Säcke oder Kartons, Türen, Fenster (egal ob aus Holz oder Kunststoff) sowie Hölzer aus dem Außenbereich mitgenommen.
Zum Sperrmüll ZÄHLEN:
Grundsätzlich sperrige Abfälle aus Haushalten (vorwiegend Einrichtungsgegenstände), die aufgrund ihrer Größe nicht in die zur Verfügung stehenden Abfallgefäße passen. Dies können u.a. sein:
- Fahrräder, Dreiräder, Roller, Gartengeräte (keine elektrisch betriebenen Geräte = Elektro-Schrott!)
- Zelte, Planen, Luftmatratzen, Sport- und Spielgeräte
- Möbel (z.B. Tisch, Stuhl, Schrank, Sofa, Regal etc.)
- Wäschekörbe, Kisten, Matratzen, Lattenrost, Teppiche bzw. Teppichböden
- Motorrasenmäher (nur mit entleertem Tank und ölfrei)
Zum Sperrmüll zählt NICHT:
- Abfälle aus Bau- und Umbaumaßnahmen, Bauschutt (u.a. Waschbecken, Dusch-/Badewannen u. WC-Schüsseln, Badewannen)
- Abfälle aus Industrie, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben
- Autoreifen, Autoteile, Altautos oder Batterien
- Eisenbahnschwellen, behandeltes Holz (Holzschutzmittel)
- Ekelerregende oder übelriechende Stoffe sowie explosive oder entzündbare Stoffe
- Gifte oder andere Stoffe, soweit diese eine Gefahr für Natur und Umwelt darstellen
- Kühlgeräte, Nachtspeicheröfen, motorisierte Fahrzeuge
- Hausmüll sowie Säcke und Behälter, die mit Abfall befüllt sind, Sonderabfälle, Tierkadaver
- Vollständige, ungereinigte Öltanks (Mitnahme nur in gereinigtem Zustand, zerlegt in 0,5 x 0,5 m Einzelteile)
- Wiederverwertbare oder kompostierbare Abfälle
ELEKTROGERÄTE/-SCHROTT
Entsorgungsmöglichkeiten (kostenfrei):
- Rücknahme durch den Handel – unabhängig vom Neukauf
- AQA GmbH (nach Vereinbarung) – Tel. (06051) 9710-33333
- Annahmestelle Gewerbegebiet, Gartenstraße 37, Mo.-Fr. 08.00 – 16.00 Uhr
WICHTIG! BITTE BEACHTEN:
Der Müll ist am Tag der Abfuhr ab 6:00 Uhr am Morgen gut sichtbar am Bürgersteig bereit zu stellen und soll grundsätzlich frühestens am Tag vor der Abfuhr bereitgestellt werden! Etwaig stehen gelassener Müll, der nicht zum Sperrmüll zählt, ist unverzüglich nach Abfuhr vom Bürgersteig zu entfernen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.
HINWEIS aus aktuellem Anlass:
Bis dato erfolgt die Entsorgung des Sperrmülls kostenlos. Zunehmend ist jedoch eine Missachtung der Vorgaben bei der Sperrmüllentsorgung festzustellen. Dies gilt sowohl für die Stadtteile aber insbesondere für den Bereich der Kernstadt.
Hieraus entstehen durch teilweise erheblichen zusätzlichen Entsorgungsaufwand zusätzliche Kosten, die sodann von der Allgemeinheit getragen werden müssen. Sollte der Kostenaufwand weiter steigen, wird dies bedauerlicherweise - aber zwangsläufig - dazu führen, dass die Abholung des Sperrmülls zukünftig nicht mehr kostenlos, sondern sowohl anmelde- als auch kostenpflichtig erfolgen muss!
Weitere nützliche Tipps und Informationen über die Entsorgung verschiedener Abfälle finden Sie im Internet auf www.schluechtern.de bzw. beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Main-Kinzig-Kreises auf abfall-mkk.de