Jugendschutzuntersuchung (Berechtigungsschein)

Im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) wird unter anderem die gesundheitliche Betreuung arbeitender Jugendlicher geregelt. Jugendliche sind Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Ein Berechtigungsschein für die Erstuntersuchung wird allen Jugendlichen, deren Hauptwohnsitz in Schlüchtern ist, ausgestellt. Gleichzeitig wird ein Erhebungsbogen ausgegeben, der ausgefüllt bei der ärztlichen Untersuchung vorgelegt werden muss.

In der Regel wird ein Berechtigungsschein für die Erstuntersuchung nur einmal ausgestellt. Bei Verlust kann jedoch ein Ersatzschein ausgehändigt werden. Eine Mehrfachausgabe ist möglich, wenn die Aufnahme der Beschäftigung mehr als ein Jahr nach der Untersuchung erfolgt.

Beim Wechsel des Arbeitgebers ist eine erneute Austellung erforderlich, wenn

  • eine Nachuntersuchung notwendig ist
  • die Untersuchung vor mehr als einem Jahr erfolgte.

Eine erneute Austellung ist durch Vorlage einer Aufforderung nachzuweisen.

Unterlagen

Mitzubringen sind:

  • Ausweisdokument
  • Vollmacht, falls Vorsprache nicht persönlich möglich ist
  • Nachweis, falls erneute Ausstellung erforderlich