Onlineformulare:
Aus aktuellem Anlass bittet die Stadt Schlüchtern um die Überprüfung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen und Reisepässen, um zusätzliche Gebühren für die Ausstellung von vorläufigen Personalausweisen bzw. Express Reisepässen zu vermeiden.
Hintergrund ist die Neuregelung des Passgesetzes ab 1. Januar 2024, denn dadurch ist der Kinderreisepass weggefallen. Das bedeutet, dass alle Kinder, die ins Ausland reisen möchten und keinen noch gültigen Kinderreisepass besitzen, ab sofort einen Personalausweis oder Reisepass benötigen. Die Auswahl ist vom Reiseziel abhängig. Im Zweifelsfall ist es sinnvoll, sich vorab über das Auswärtige Amt (www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit) zu erkundigen, Ausweisdokumente für das Reiseland erforderlich sind.
welche Generell gilt: Sobald das Reiseziel außerhalb der Europäischen Union liegt (also etwa auch Großbritannien), wird ein elektronischer Reisepass benötigt. Bei Reisen innerhalb der EU (plus Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein) genügt auch ein Personalausweis. Die Gültigkeit liegt bei beiden Dokumenten bei sechs Jahren.
Wer als Kind oder Jugendlicher nicht ins Ausland reist, braucht natürlich auch kein Ausweisdokument. Die Ausweispflicht innerhalb Deutschlands besteht weiterhin erst ab einem Alter von 16 Jahren.
Denken Sie daher bereits jetzt daran, die Reisedokumente für Ihre Kinder zu überprüfen und wenn notwendig, neu zu beantragen. Hierzu ist ein Termin beim Einwohnermeldeamt der Stadt Schlüchtern zu vereinbaren. Dies ist online unter www.schluechtern.de oder telefonisch unter 06661/85-355 möglich.
Die Bearbeitungszeit von Personalausweisen liegt zurzeit bei ca. 2-3 Wochen, für die Reisepässe ca. 3-5 Wochen.
Insbesondere vor den Oster- und Sommerferien ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen.
Schlüchtern, den 22.02.2024
gez. Möller (Bürgermeister)
Vollmacht zur Abholung eines neuen Personalausweises
Schriftliche Vollmacht zur Ausstellung eines Reisepasses / Personalausweises / Kinderreisepasses