Onlineformulare:
Ummeldung bei der Meldebehörde nur bei Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde - Achtung: Bei Ummeldungen wird zusätzlich das Formular Wohnungsgeberbestätigung benötigt.
Wohnungsgeberbestätigung gem. § 19 Abs. 3 Bundesmeldegesetz