Schiedsamt

Wozu gibt es Schiedsämter?

Aufgabe der Schiedsämter ist die außergerichtliche Streitschlichtung in zivilrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten. Die Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich und sind in aller Regel keine Juristen. Da aber die Schiedsfrauen und –männer auch in ihren Amtsbezirken leben, kennen sie oft die menschlichen Hintergründe eines Streits und sind deswegen in der Lage, vernünftige Vorschläge für eine Einigung der streitenden Parteien zu unterbreiten.

Aufgabe der Schiedsämter ist nur das Schlichten, nicht aber das Richten. Hier geht es demnach allein um die Vermittlung einer gütlichen Einigung, nicht aber um die rechtliche Beurteilung und Entscheidung eines Rechtsstreits.

Aus Vergleichen, die von den Schiedsämtern protokolliert werden, kann – wie aus einem Urteil – 30 Jahre lang vollstreckt werden.

"Haus des Handwerks"
Krämerstraße 5
36381 Schlüchtern

Sprechtag:

Mittwochs 10.00 Uhr - 12.00 Uhr

Terminvereinbarung notwendig!

 

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