Behindertenbeauftragter

Aufgaben des Behindertenbeauftragten sind die Individuelle Beratung behinderter Menschen und ihrer Angehörigen.

Der Behindertenbeauftragte stellt für behinderte Menschen eine Anlaufstelle vor Ort mit "Wegweiserfunktion" dar, um Rat suchende Menschen an die für sie zuständige Stelle weiter zu leiten.

  • Anbieten von Sprechstunden zur Beratung von Menschen mit Behinderung
  • Beratung über Zuständigkeit von Ämtern
  • Beratung in persönlichen Angelegenheiten
  • Beratung in rechtlichen Fragen
  • Mithilfe bei der Formulierung von Anträgen in Fällen von Beschwerden oder Benachteiligungen