Datenschutzerklärung Funkzähler

Datenschutzinformation über die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der Funkauslesung digitaler Wasserzähler

Im Folgenden informieren wir Sie als Betroffene/r nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der Funkauslesung digitaler Wasserzähler in der Stadt Schlüchtern.
Betroffene sind die jeweiligen Wasserverbraucher und somit die tatsächlichen Bewohner des versorgten Objektes. Ist das versorgte Objekt vermietet und bleibt der Vermieter der Gebührenschuldner bzw. der Vertragspartner des Wasserversorgers, ist dieser verpflichtet, diese Datenschutzinformation an die Mieter weiterzuleiten.

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Verantwortlich im Sinne des Datenschutzrechts sind die Stadt Schlüchtern und die Stadtwerke Schlüchtern, Krämerstraße 2, 36381 Schlüchtern. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie im Impressum unserer Internetseite www.schluechtern.de/impressum.
Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:

Apollonia Buchinger
DEBIT Computer Service GmbH
Seestraße 11
63571 Gelnhausen
Deutschland

Tel.: +49 6051 / 91675-0
E-Mail: datenschutz@schluechtern.de
Website: www.de-bit.de

Zu welchem Zweck werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet?
Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Zwecke verarbeitet, für die wir sie erhalten oder erhoben haben. Diese sind die Abrechnung der verbrauchten/zur Verfügung gestellten Wassermenge, die Erfüllung der Lieferverpflichtung, die Lokalisierung von Leckagen und Rohrbrüchen und die Sicherstellung der Trinkwasserqualität. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt im Rahmen des für die Herstellung und Unterhaltung erforderlichen Umfangs, für die hierfür notwendige Zeitdauer.

Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert dies?
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist grundsätzlich • Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO

  • § 3 Abs. 1 HDSIG
  • §§ 18, 20, 24 AVBWasserV

Die Erhebung der Zählerstände für Abrechnungszwecke ist für die Wahrnehmung einer öffentlich-rechtlichen Aufgabe (Wasserversorgung und Abwasserentsorgung) erforderlich, die den Gemeinden übertragen wurde. Die Ablesung der Zählerstände mithilfe der Funkwasserzähler anstatt der herkömmlichen Wasserzähler stellt eine Änderung des Erhebungs- bzw. Ableseverfahrens da und ändert nichts an der datenschutzrechtlichen Grundlage für die Verarbeitung von Zählerstaden für die Abrechnungszwecke.

Welche Daten werden gespeichert?

  1. Seriennummer
  2. Betriebszustand
  3. Zeiten
  4. Temperaturen
  5. Fließrichtung
  6. Durchflussmengen
  7. Trockenlauf / Sabotagemeldungen

Die personenbezogenen Daten stammen ausschließlich aus dem jeweiligen Funkwasserzähler.

Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die Daten werden so lange gespeichert, wie sie für den Zweck erforderlich sind. Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen werden die Daten für die Dauer der Aufbewahrungspflicht gespeichert. Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht wird geprüft, ob eine weitere Erforderlichkeit für die Verarbeitung vorliegt. Liegt diese nicht mehr vor, werden die Daten gelöscht.

Ihre Rechte als Betroffene/r

  1. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO):
    Sie haben das Recht, Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten zu erhalten.
  2. Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO):
    Sie haben das Recht, unrichtige Daten berichtigen zu lassen.
  3. Recht auf Löschung oder Einschränkung (Art. 17+18 DSGVO):
    Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen.
  4. Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO):
    Sie haben das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen. Dabei handelt es sich nicht um ein bedingungsloses Widerspruchsrecht. Die betroffene Person hat die Gründe für den Widerspruch dazulegen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben müssen. Betroffene Personen und damit widerspruchsberechtigt können nur Personen sein, die in der über den Funkwasserzähler versorgten Wohneinheit leben, unabhängig davon, wer Anschlussnehmer/Vertragspartner des Wasserversorgers ist. Im Rahmen einer Interessenabwägung kann einem Widerspruch nur stattgegeben werden, wenn keine zwingenden schutzwürdigen Gründe für die Verarbeitung durch den Wasserversorger vorliegen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen.
  5. Beschwerderecht:
    Sie haben das Recht, sich über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns bei dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, Tel.:066114080, eMail:poststelle@datenschutz.hessen.de zu beschweren.