Im Folgenden informieren wir Sie als Betroffene/r nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der Funkauslesung digitaler Wasserzähler in der Stadt Schlüchtern.
Betroffene sind die jeweiligen Wasserverbraucher und somit die tatsächlichen Bewohner des versorgten Objektes. Ist das versorgte Objekt vermietet und bleibt der Vermieter der Gebührenschuldner bzw. der Vertragspartner des Wasserversorgers, ist dieser verpflichtet, diese Datenschutzinformation an die Mieter weiterzuleiten.
Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Verantwortlich im Sinne des Datenschutzrechts sind die Stadt Schlüchtern und die Stadtwerke Schlüchtern, Krämerstraße 2, 36381 Schlüchtern. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie im Impressum unserer Internetseite www.schluechtern.de/impressum.
Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Apollonia Buchinger
DEBIT Computer Service GmbH
Seestraße 11
63571 Gelnhausen
Deutschland
Tel.: +49 6051 / 91675-0
E-Mail: datenschutz@schluechtern.de
Website: www.de-bit.de
Zu welchem Zweck werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet?
Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Zwecke verarbeitet, für die wir sie erhalten oder erhoben haben. Diese sind die Abrechnung der verbrauchten/zur Verfügung gestellten Wassermenge, die Erfüllung der Lieferverpflichtung, die Lokalisierung von Leckagen und Rohrbrüchen und die Sicherstellung der Trinkwasserqualität. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt im Rahmen des für die Herstellung und Unterhaltung erforderlichen Umfangs, für die hierfür notwendige Zeitdauer.
Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert dies?
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist grundsätzlich • Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO
Die Erhebung der Zählerstände für Abrechnungszwecke ist für die Wahrnehmung einer öffentlich-rechtlichen Aufgabe (Wasserversorgung und Abwasserentsorgung) erforderlich, die den Gemeinden übertragen wurde. Die Ablesung der Zählerstände mithilfe der Funkwasserzähler anstatt der herkömmlichen Wasserzähler stellt eine Änderung des Erhebungs- bzw. Ableseverfahrens da und ändert nichts an der datenschutzrechtlichen Grundlage für die Verarbeitung von Zählerstaden für die Abrechnungszwecke.
Welche Daten werden gespeichert?
Die personenbezogenen Daten stammen ausschließlich aus dem jeweiligen Funkwasserzähler.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die Daten werden so lange gespeichert, wie sie für den Zweck erforderlich sind. Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen werden die Daten für die Dauer der Aufbewahrungspflicht gespeichert. Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht wird geprüft, ob eine weitere Erforderlichkeit für die Verarbeitung vorliegt. Liegt diese nicht mehr vor, werden die Daten gelöscht.
Ihre Rechte als Betroffene/r