Bauen & Wirtschaft

Lebendige Zentren (vormals Aktive Kernbereiche)

Aktive Kernbereiche in Schlüchtern ist eine echte Chance

Die Stadt Schlüchtern wurde im Jahr 2014 mit Erhalt des Zuwendungsbescheides in das Förderprogramm Aktive Kernbereiche Hessen in Hessen aufgenommen. Aktive Kernbereiche in Schlüchtern ist eine echte Chance, unsere Stadt zu verändern.

Mit der Teilnahme an diesem Förderprogramm hat es sich die Stadt Schlüchtern zum Ziel gesetzt

  • die Individualität und das Besondere der Schlüchterner Innenstadt zu schützen und weiterzuentwickeln
  • Schlüchtern als herausragenden Standort für Gesundheit, Bildung, Handel und Gewerbe zu stärken 
  • das Wohnen und die Aufenthaltsqualität auch der Freiräume weiterzuentwickeln und zu verbessern

Weitere Infos erhalten Sie hierzu in unserem Projektbüro in der Weitzelstraße.


Aktive Kernbereiche in Hessen

Das Förderprogramm Aktive Kernbereiche in Hessen zielt auf eine Gemeinschaftsinitiative aller relevanten Akteure ab:

  • den Dialog der öffentlichen mit den privaten und zivilgesellschaftlichen Akteuren auf kommunaler Ebene,
  • den Dialog der Kommunen untereinander als Grundlage für gemeinsames Handeln und
  • den Dialog zwischen Land und lokalen Partnerschaften auf kommunaler Ebene.

Bei den Fördergebieten handelt es sich um Innenstadtzentren, Nebenzentren in Stadtteilen sowie Grund- und Nahversorgungszentren in Stadt- und Ortsteilen auch von kleineren Gemeinden.

Die Zentren sind das Herz unserer Städte, hier hat jede Stadt ihre ganz besonderen Anziehungspunkte, hier ist Stadt vielfältig und lebendig.
Deshalb ist es wichtig, ein Bewusstsein für unsere Innenstädte zu schaffen, um Vielfältigkeit und Lebendigkeit zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Es sind die unverwechselbaren Gesichter der Innenstädte, die den Unterschied ausmachen.

Es sind Alleinstellungsmerkmal und Eigensinn jedes Kernbereiches, die Bewohner und Besucher emotional anziehen.

Und genau diese Qualitäten sollen durch das Programm Aktive Kernbereiche gestärkt, weiterentwickelt und durch konkrete Projekte umgesetzt werden.

Mit dieser Zielvorgabe möchte das Programm die Akteure vor Ort ermutigen, anspruchsvolle Ideen für ihre Kernbereiche und kreative Strategien für die Projektumsetzung zu entwerfen, damit die substanzielle Identität der Innenstädte und Ortsteilzentren als besonderes Gut verstanden und weiter ausgebaut werden kann.

Mittlerweile erhalten insgesamt 25 Standorte in Hessen Fördermittel des Bundes und des Landes. Mit Hilfe dieser Fördermittel und dem obligatorischen Eigenanteil der Kommunen werden innovative Projekte umgesetzt, die dazu beitragen die Zentren wieder attraktiv für Bewohner und Besucher zu machen.

Erste Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms liegen darin, die Vorbereitung der Programmumsetzung in den kommenden Jahren zu treffen.

Dazu zählen

  • die Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes als Richtschnur der Stadtentwicklung in den kommenden Jahren und als Referenz für die Beantragung weiterer Fördermittel,
  • die Einrichtung einer Lokalen Partnerschaft zur Koordination der unterschiedlichen Interessen aller relevanten Akteure und zur Aktivierung der Eigeninitiative privater Partner,
  • die Einrichtung eines Kernbereichsmanagements zur Steuerung der Gesamtmaßnahme als Unterstützung der Stadt.

Nach der Aufnahme in das Förderprogramm im vergangenen Jahr 2014 erhielt die Stadt Schlüchtern zum Ende des Jahres einen ersten Förderbescheid.

Die „Lokale Partnerschaft“ wurde zwischenzeitlich installiert und hat ihre Arbeit aufgenommen. So konnten bereits mehrere Workshops verbunden mit Stadt- und Themenrundgängen mit sehr fruchtbarem und  konstruktivem Verlauf durchgeführt werden.

Das integrierte Handlungskonzept wurde zwischenzeitlich dem zuständigen Hessischen Umweltministerium vorgelegt.

Das Kernbereichsmanagement wurde installiert. Hier steht die Stadt Schlüchtern unter der fachkundigen Betreuung der NH ProjektStadt

Neben den vielen Möglichkeiten, die die Teilnahme an diesem Förderprogramm für die Gestaltung Schlüchterns im öffentlichen Bereich bietet, wird es künftig auch für private Grundstückseigentümer die Möglichkeit geben, sich in Bezug auf die eigene Immobilie beraten zu lassen.

Weitere Infos erhalten Sie hierzu in unserem Projektbüro in der Weitzelstraße.

Städtebauförderprogramm Aktive Kernbereiche in Hessen - Fördergebiet Schlüchtern-Innenstadt

hier: Abgrenzung des Fördergebietes nach § 171 b Abs. 1, 2 Baugesetzbuch
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlüchtern hat in ihrer Sitzung am 13.07.2015 die Abgrenzung des Fördergebiets beschlossen.

Das Fördergebiet wird wie folgt abgegrenzt:

  • Im Norden durch die Poststraße, Teile der Fuldaer Straße, Kurfürstenstraße bis Ecke Dreibrüderstraße.
  • Im Osten durch die Dreibrüderstraße, Gartenstraße bis Einmündung Weitzelstraße, Weitzelstraße, Hospitalstraße bis Ecke Brückenauer Straße sowie das Gewässer ‚Elmbach‘.
  • Im Süden durch das Gewässer ‚Kinzig‘, der Straße Unter den Linden, Alte Bahnhofstraße bis zum Gewässer ‚Riedbach‘.
  • Im Westen durch das Gewässer ‚Riedbach‘, Lotichiusstraße bis zur Einmündung Poststraße und Teile der Breitenbacher Straße.

Mit der Übergabe des ersten Förderbescheides für das Jahr 2014 wurde die Stadt Schlüchtern offiziell in das Städtebauförderprogramm „Aktive Kernbereiche in Hessen“ aufgenommen.
Für die Förderung von Einzelmaßnahmen aus dem Programm Aktive Kernbereiche in Hessen gilt – wie für alle Städtebauförderprogramme – der Grundsatz der gebietsbezogenen Förderung. Dazu ist die parzellenscharfe Gebietsabgrenzung durch Beschluss der Gemeinde festzulegen.

Durch Maßnahmenfortschritte sind jedoch Erweiterungen des Geltungsbereiches nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Über solche möglichen Gebietsergänzungen hat die Stadtverordnetenversammlung dann zu beschließen.


Übersicht

Downloads

Städtebauförderprogramm "Aktive Kernbereiche in Hessen"

hier: Beschluss des Integrierten Handlungskonzepts
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlüchtern hat in ihrer Sitzung am 13.07.2015 das Integrierte Handlungskonzept (IHK) beschlossen.

Gemäß den Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE) ist ein von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenes Integriertes Handlungskonzept (IHK) zwingende Voraussetzung, um Fördermittel im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Aktive Kernbereiche in Hessen“ zu erhalten.

Das Integrierte Handlungskonzept bildet die Grundlage für eine Teilnahme der Stadt Schlüchtern am Städtebauförderprogramm „Aktive Kernbereiche in Hessen“ (erstmalige Aufnahme 2014) und für die darauf folgenden Jahre.
Das Integrierte Handlungskonzept enthält eine Zielperspektive sowie ein Maßnahmenpaket, das für die nächsten 8 Jahre einen Programmrahmen abbildet.

Das IHK beinhaltet die Definition der Ziele und Handlungsfelder, die weitgehend mit den Akteuren und Betroffenen vor Ort erarbeitet wurden sowie einen Zeitplan. Es stellt quasi den „roten Faden“ der Quartiersentwicklung dar und bildet zum einen die Basis für die konkrete Projektentwicklung, soll zum anderen aber auch offen und flexibel für Modifikationen und Weiterentwicklung sein.

Das „Integrierte Handlungskonzept“ wurde unter Mitwirkung und Zusammenarbeit von örtlichen Akteuren – den Bewohnerinnen und Bewohnern, den lokalen Partnern, den örtlichen Institutionen, den städtischen Dienststellen, den Trägern öffentlicher Belange sowie dem Kernbereichsmanagement und Fachplanern erstellt.
Die Bürgerschaft wurde im Rahmen von Veranstaltungen, bei Gesprächen mit haupt- und ehrenamtlichen Akteuren sowie über das zwischenzeitlich eröffnete Kernbereichsbüro eingebunden.

Die Ergebnisse der Termine, der Untersuchungen und der Bürgerbeteiligung finden sich im Integrierten Handlungskonzept wieder.

Sie wurden am 20.04.2015 den politischen Gremien und am 22.04.2015 der Bevölkerung in einer Informationsveranstaltung in der Stadthalle Schlüchtern vorgestellt.
Mit der Erstellung des Integrierten Handlungskonzepts wurde die NH Projektstadt, Frankfurt, nach erfolgter Ausschreibung beauftragt.

Mit Schreiben vom 17. Juni 2015 hat das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der Stadt Schlüchtern die Anerkennung des IHKEntwurfs ausgesprochen und erklärt, dass das IHK als verbindliche Grundlage für die Umsetzung der Städtebauförderungsmaßnahme „Aktive Kernbereiche in Hessen“ anerkannt wird.

Durch das professionelle und engagierte Umfeld in Schlüchtern ist nach Aussage der Hessen Agentur, Wiesbaden, die Stadt Schlüchtern mit dem vorliegenden Integrierten Handlungskonzept, von den im Jahr 2014 neu aufgenommenen Förderstandorten am weitesten fortgeschritten.


Downloads

Integriertes Handlungskonzept - 11.15 MB

Schlüchtern


Entwicklung Langer-Lins Areal

Die Stadt Schlüchtern wurde im Jahr 2014 in das Förderprogramm Aktive Kernbereiche in Hessen (jetzt Lebendige Zentren) aufgenommen.

Im Integrierten Handlungskonzept das im Jahr 2015 für den Standort Schlüchtern erstellt wurde ist unter anderem die Entwicklung des Langer-Lins Areals beschrieben.

Auf dem Areal befindet sich das in den 1970er Jahren erbaute Kaufhaus Langer, ein insgesamt fünfgeschossiges inhabergeführtes Kaufhaus in Familienbesitz, mit einer Verkaufsfläche von ca. 10.000 m² - davon standen bis zur Schließung im Jahr 2018 drei von fünf Etagen leer. Unmittelbar an das Langer Kaufhaus grenzt ein Parkhaus, welches nicht mehr zeitgemäß ist. Des Weiteren entfaltet das Gebäude eine starke Raumwirkung.

Mit der Freimachung des Langer - Areals kann das städtebauliche Erscheinungsbild von Schlüchtern nachhaltig ins Positive gewendet werden. Die bestehenden Gebäudemassen, die sich zu keiner Zeit in die städtebauliche Struktur der Umgebung eingefügt haben, können mit einem Rückbau Platz schaffen für eine städtebaulich anspruchsvolle, gestalterische Lösung. 

Das ehemalige Kaufhaus Langer mit angrenzendem Parkhaus wurde nach Erwerb der Immobilie durch die Stadt Schlüchtern zurückgebaut. Diese Neuordnung des Areals kann mit einer städtebaulich und gestalterischen Aufwertung einhergehen.

Nach dem Rückbau des Gebäudekomplexes wird in einer neuen Nutzung Handel, Büroflächen und Wohnnutzung angestrebt.
Davon sollen alle vorhandenen innerstädtischen Handelseinrichtungen profitieren.

Die Mitglieder der Lokalen Partnerschaft:

Frau Kathrin Appel (Regionalgeschäftsführerin BEK)
Herr Günter Baus (Kultur / Vereine)
Herr Fritz Dänner (Geschäftsführer Naturpark Hessischer Spessart)
Frau Renate Gärtner (Kultur / Schulen / Vereine)
Herr Alexander Gies (Redakteur / Kinzigtal-Nachrichten)
Herr Stephan Lang (Architekt)
Herr Dirk Ludwig (Einzelhandel Metzgerei "Der Ludwig")
Herr Frank Mackenroth (Vorstand VR Bank Schlüchern-Birstein eG)
Herr Torsten Priemer (Vorstand Kreissparkasse Schlüchtern)
Herr Karl Friedrich Rudolf (Einzelhandel "Möbel Rudolf")
Herr Axel Ruppert (Einzelhandel "Vitalzentrum Ruppert" / Vorsitzender WITO)
Herr Volker Schauberger (Einzelhandel "Druschel Raum + Design")
Frau Vera Schiever-Ries (Physiotherapie)
Herr Thorsten Zills (BTB Bauträger- und Betreuungs GmbH)

Downloads

Doku Workshop - 7.83 MB

17.01.2016

Doku Workshop - 1.95 MB

30.11.2015

Doku Workshop - 13.51 MB

16.04.2015

Doku Workshop - 7.84 MB

30.+31.01.2015

Doku Workshop - 1.38 MB

14.10.2014

Projektbüro "Aktive Kernbereiche Schlüchtern"

Unser Projektbüro finden Sie hier:
Weitzelstraße 7 (ehem. Synagoge)
36381 Schlüchtern

Nutzen Sie die Möglichkeit zur Terminvereinbarung.


Projektkoordinator

Herr Tobias Orth
Rathaus - Zimmer 305
Krämerstr. 2
36381 Schlüchtern

06661/85-315
06661/85-399

t.orth@schluechtern.de
aktive.kernbereiche@schluechtern.de

NH-Projektstadt

Herr André Fries
Alte Mainzer Gasse 35-37
60311 Frankfurt

069/60691421

andre.fries@nh-projektstadt.de

Projektleiter

Frau Vera Neisen
Projektleiterin | Fachbereich Integrierte Stadtentwicklung
Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH

069 678 674 -1286
0170 6831426

vera.neisen@nh-projektstadt.de


Downloads

Aktive Kernbereiche Schlüchtern - 226.75 KB

Kernbereichsmanagement

Schlüchterner Innenstadtprogramm

Das Innenstadtprogramm Schlüchtern soll zur Attraktivierung der Schlüchterner Innenstadt und des Stadtbildes beitragen.
Im Rahmen des Anreizprogramms ist die anteilige Finanzierung von Maßnahmen, die im öffentlichen Straßenraum wahrnehmbar sind, möglich (z.B. Fassadenerneuerung, Anpassung von Vordächern, Umstrukturierung der Werbeanlagen). Der Förderzuschuss dient als Anreiz für private Immobilieneigentümer, in ihre Fassaden zu investieren und diese aufzuwerten.

Antragsberechtigt sind Immobilieneigentümer und Einzelhändler (Einzelhändler mit Vollmacht des Immobilieneigentümers), deren Immobilie im Fördergebiet der Aktiven Kernbereiche liegt.
Welche Projektidee förderfähig ist und als Projekt anerkannt wird, richtet sich nach den Bedingungen der Richtlinie zum Innenstadtprogramm, den Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung (RILISE) und nach dem Leitfaden zum Städtebauförderprogramm Aktive Kernbereiche.

Das Fassadengestaltungsleitbild, das derzeit in der Erarbeitung ist, wird eine weitere Grundlage für das Innenstadtprogramm sein.


Downloads

Aktive Kernbereiche Schlüchtern - 9.44 MB

Fassadengestaltungsleitbild für den Stadtraum

Richtlinie - 102.82 KB

Schlüchterner Innenstadtprogramm